Ausstellungen
Mein Exponat

Aus­ge­stellt werden sollte, ab­ge­sehen vom Ti­tel­blatt, über­wie­gend phil­ate­lis­ti­sches Ma­te­rial. Alles an­dere ist zwar grund­sätz­lich nicht ver­boten, sollte aber die ab­so­lute Aus­nahme sein.

  • Nicht phil­ate­lis­ti­sches Ma­te­rial:
    Immer wieder werden gerne Ansichts­karten, Zei­tungs­ar­tikel und Fotos in Ex­po­naten ein­ge­ar­beitet. Das sollte aber nur die ab­so­lute Aus­nahme sein.

  • Phil­ate­lis­ti­sches Ma­te­rial, dar­unter fällt mehr als nur Brief­marken:
    Na­tür­lich ge­hören neben Brief­marken auch Blocks und Mar­ken­heft­chen dazu, aber auch Be­lege mit Stem­peln, Freis­tem­peln, Ein­schreibe- und Son­der­ein­schrei­be­zet­teln, Post­be­triebs­s­tem­peln, Marken in­di­vi­duell, Ganz­sa­chen inkl. der Bild­post­karten usw.

    Selbst Ver­pa­ckungs­ma­te­ria­lien von Rol­len­marken wurden schon in Ex­po­naten aus­ge­stellt, auch wenn hart an der Grenze des nicht phil­ate­lis­ti­schen Ma­te­rials.

    Da­gegen ge­hören ganz klar auch Frei-​Briefumschläge (Post­sache) , also Ma­te­ria­lien die ge­druckt wurden und keine Stempel oder Brief­marken auf­weisen zum phil­ate­lis­ti­schen Ma­te­rial.

ZU­RÜCK zu dem über­ge­ord­neten Re­gister kommt man über die linke Na­vi­ga­tion „Hilfe für Erst­aus­steller“